Während in Deutschland die gesetzliche Diskriminierung von Frauen zwar beschämend spät, aber inzwischen weitgehend abgebaut ist, bestehen noch vielfältige gesellschaftliche Strukturen und gesetzliche Anreize, die Menschen anhand ihres Geschlechts in eine bestimmte Rolle lenken.
Diese abzubauen ist Kernaufgabe eines liberalen Feminismus – denn nur so kann sich jedes Individuum frei entfalten.
Grundsätzlich sollen, wo dies noch nicht besteht, alle Gesetze geschlechtsneutral gefasst werden.
Im Familienrecht sollen beide Elternteile gleiche Rechte und Pflichten erhalten, auch bei unverheirateten Paaren.
Bei getrennt lebenden Eltern soll das Wechselmodell, also der geteilte Umgang beider Eltern mit dem Kind zum Regelfall werden.
Häufig übernimmt bei gemischtgeschlechtlichen Paaren mit Kindern die Frau die Sorgearbeit und steckt dafür beruflich zurück. Ist dies so gewollt, soll sie das natürlich weiterhin tun dürfen, ohne deshalb gesellschaftlich stigmatisiert zu werden. Möchte sie das aber nicht tun, benötigen wir gleiche Bedingungen für berufstätige Frauen und Männer mit Kind. Hierzu gehört, das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung mit gemeinsamem Freibetrag zu ersetzen, da es oft einen Anreiz gegen eine gleich umfangreiche Beschäftigung beider Ehepartner:innen liefert.
Ebenso soll eine flächendeckend gebührenfreie Kinderbetreuung und eine Anpassung der Betreuungszeiten an die Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Die staatliche Erfassung des Geschlechts soll soweit wie möglich reduziert werden – wozu muss der Staat das, außer in Sonderfällen wie dem Strafvollzug, wissen? Wo dies dennoch der Fall ist, soll eine unkomplizierte Änderung des Geschlechtseintrags ohne demütigende Begutachtung jederzeit möglich sein.
Aus diesem Grund lehnen wir auch eine Quotierung von Ämtern und Jobs ab: Diese schafft zwar eine statistische Gleichverteilung zwischen Männern und Frauen, schafft aber keine Chancengleichheit für die Individuen. Im Gegenteil, denn sie maskiert die Strukturen, die vorher für die ungleiche Geschlechterverteilung verantwortlich waren, hinter einer Fassade scheinbarer Gleichheit und behindert so deren Beseitigung.
Wir setzen uns stattdessen für eine möglichst geschlechtsneutrale Begutachtung von Bewerbungen ein. Hier soll der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel voran gehen, und anonymisierte Bewerbungen ohne Hinweise auf das Geschlecht oder andere diskriminierungsrelevante Merkmale einführen.