In Ungarn plant die Orban-Regierung, ein nicht mit EU-Recht vereinbares Gesetz einzuführen, dass nach russischem Vorbild positive Äußerungen und Aufklärung über LGBTIQ+-Themen verbietet. Dies soll unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ erfolgen und greift damit alte homophobe Narrative auf.
Damit wird nicht nur die Meinungs- und Redefreiheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt, sondern auch Kindern und Jugendlichen eine angemessene Aufklärung verwehrt.
In Polen werden währenddessen auf lokaler Ebene „LGBT-freie Zonen“ deklariert, und die Unabhängigkeit der Justiz wird durch die Justizreform der PiS-Regierung stark gefährdet.
Wir fordern deshalb:
– Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind nicht optional, die EU ist zuallererst eine Wertegemeinschaft
– Regierungen, die diese Werte missachten, dürfen keine Gelder aus dem EU-Haushalt erhalten. Damit die Bevölkerung nicht dadurch mitgetroffen wird, sollen die Gelder stattdessen direkt an die Zivilgesellschaft vor Ort fließen.
– Die Zuständigkeit für das Rechtsstaatsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die diese Grundwerte missachten, ist dem Europäischen Gerichtshof zu übertragen.